Angebot für Personalkommissionen

Sie sind von einer Restrukturierung betroffen?

Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie und behandeln Ihr Anliegen streng vertraulich.

Bildung einer Personalkommission

Der SBPV begleitet Arbeitnehmende bei der Gründung einer Personalkommission in ihrem Unternehmen.

Eine Personalkommission fördert die Arbeitszufriedenheit

Personalkommissionen ermöglichen den strukturierten Dialog zwischen Mitarbeitenden und Geschäftsleitung. Sie tragen dazu bei, Anliegen frühzeitig aufzunehmen, Lösungen gemeinsam zu entwickeln und damit die Arbeitszufriedenheit sowie die Qualität der Arbeitsbedingungen zu stärken.

Rechtliche Grundlagen

Das Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben Mitwirkungsgesetz regelt, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmende in privaten Unternehmen eine Personalkommission (auch Arbeitnehmervertretung genannt) einrichten können.

 

Wer kann eine Personalkommission verlangen?

  • In Unternehmen mit mehr als 50 ständigen Mitarbeitenden in der Schweiz können die Arbeitnehmenden die Bildung einer Personalkommission verlangen.
  • In Banken mit mehr als 100 Mitarbeitenden empfiehlt die Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) ausdrücklich, eine solche Vertretung einzurichten.

 

Muss der Arbeitgeber selbst aktiv werden?

Nein. Die Arbeitgeberin ist nicht verpflichtet, von sich aus eine Personalkommission zu gründen.

Die Mitarbeitenden können jedoch jederzeit verlangen, dass eine Abstimmung über die Einrichtung einer Arbeitnehmervertretung durchgeführt wird.

 

Wie startet man die Abstimmung?

Dafür braucht es Unterschriften von

  • mindestens einem Fünftel der Mitarbeitenden, oder
  • 100 Mitarbeitende in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten.

Sobald die erforderlichen Unterschriften gesammelt und der Arbeitgeberin übergeben wurden, muss dieser eine Abstimmung unter allen Mitarbeitenden durchführen. Dabei entscheiden die Angestellten, ob eine Personalkommission eingerichtet werden soll.

 

Was passiert, wenn die Mehrheit dafür ist?

 Stimmt die Mehrheit der Mitarbeitenden für die Einrichtung einer Personalkommission, muss die Arbeitgeberin gemeinsam mit einer Vertretung der Mitarbeitenden die Regeln für die Wahl, Zusammensetzung und Aufgaben der Personalkommission vereinbaren. Anschliessend wird eine paritätische Kommission (mit gleich vielen Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite) gebildet, die die eigentliche Wahl organisiert und durchführt. Danach können die gewählten Mitglieder ihre Arbeit aufnehmen.

Unterstützung durch den SBPV

Der SBPV berät und begleitet Arbeitnehmende in der Finanzbranche, die sich für die Einrichtung einer Personalkommission in ihrem Unternehmen engagieren möchten.

 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Sie arbeiten in einem Unternehmen der Finanzbranche in der Schweiz mit mehr als 100 Mitarbeitenden und sind der Ansicht, dass die Arbeitnehmenden ungenügend gehört, zu wenig in die Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen und ihres Arbeitsumfelds einbezogen werden? Dann kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie bei der Gründung einer Arbeitnehmervertretung: info@sbpv.ch

 

Unterstützung bei der Unterschriftensammlung

Der SBPV unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung einer Unterschriftensammlung, mit der eine Abstimmung über die Bildung einer Personalkommission verlangt werden kann.

Auf Wunsch organisieren wir eine notarielle und anonyme Überprüfung der Unterschriften, bevor die Petition der Arbeitgeberin übergeben wird. Falls gewünscht, übernimmt der SBPV auch die Übergabe.

 

Informationskampagne vor der Abstimmung

Damit eine Personalkommission gewählt werden kann, braucht es in der Abstimmung eine Mehrheit der Stimmen. Der SBPV unterstützt Sie mit Informationsmaterial und Informationsveranstaltungen, um Ihre Kolleginnen und Kollegen über Aufgaben und Vorteile einer Personalkommission zu informieren.

 

Erstellung von Reglementen

Nach einer positiven Abstimmung müssen gemeinsam mit der Arbeitgeberin Reglemente für Wahl, Organisation und Tätigkeit der Personalkommission ausgearbeitet werden. Der SBPV bringt seine langjährige Erfahrung ein und stellt sicher, dass diese Reglemente mit den geltenden Gesetzen und der VAB konform sind.

 

Ausbildung der gewählten Personalkommission

Nach der Wahl unterstützt der SBPV die neuen Mitglieder der Personalkommission mit Schulungen und Weiterbildungen, damit sie ihre Aufgaben kompetent wahrnehmen können. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ausbildungsangebot.

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