Personalkommissionen
Der SBPV schützt die Interessen der Bankangestellten, schult Personalkommissionen und arbeitet eng mit Arbeitnehmervertretungen zusammen.
Angebot für Personalkommissionen
Der SBPV schult und unterstützt Arbeitnehmervertretungen in Banken und arbeitet eng mit ihnen zusammen.
Personalkommissionen vertreten die Interessen der Mitarbeitenden – mit Untersützung des SBPV
Mitwirkung in der Bank
In zahlreichen Schweizer Banken – bei der UBS wie in Kantonalbanken und einigen weiteren Instituten – ist die Mitwirkung der Mitarbeitenden fest verankert. Gewählte Personalkommissionen (auch Arbeitnehmervertretungen genannt) nehmen dieses Mitwirkungsrecht wahr und vertreten kollektiv die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber der Geschäftsleitung.
Rechtsgrundlage und Kompetenzen
Die Tätigkeit von Personalkommissionen stützt sich auf verschiedene rechtliche Grundlagen:
- Das Mitwirkungsgesetz sowie die, falls für das betreffende Institut anwendbar, die Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen für die Bankangestellten ( VAB (Art. 37–42)
- Betrieblichen Reglementen und Vereinbarungen
Vor wichtigen personalrelevanten Entscheiden wie Umstrukturierungen oder Fragen zur Arbeitszeit muss die Personalkommissionen angehört werden.
In Banken, die der VAB unterstehen, verhandelt die Personalkommission zudem mit der Arbeitgeberseite über die jährlichen Lohnanpassungen.
Was leisten Personalkommissionen?
Personalkommissionen leisten einen wichtigen Beitrag zum Dialog im Unternehmen:
Sie nehmen Anliegen und Verbesserungsvorschläge der Mitarbeitenden auf und vertreten diese gegenüber der Geschäftsleitung.
- Sie greifen Probleme und Unzufriedenheiten im Arbeitsumfeld auf – von Arbeitsbedingungen bis hin zu Fragen der Unternehmenskultur.
- Gut geschulte Personalkommissionen tragen entscheidend zur Mitarbeiterzufriedenheit, Bindung und Attraktivität der Arbeitgeberin bei.
Unterstützung durch den SBPV
Der SBPV begleitet Personalkommissionen in Banken mit:
- Aus- und Weiterbildung (z. B. Mitwirkungsrecht, Verhandlungsführung, Arbeitsmethoden)
- Individueller Beratung bei konkreten Herausforderungen
- Unterstützung bei Gründung und Konstituierung – gerade auch in Instituten ohne bestehende Arbeitnehmervertretung.
Keine Personalkommission in Ihrer Bank?
Der SBPV unterstützt Sie dabei, eine Personalkommission einzurichten. Wie Sie zu einer Personalkommission kommen, erfahren Sie hier.
Basisseminare
Wir bieten regelmässig ganztägige Schulungen in deutscher und französischer Sprache für neu gewählte Mitglieder von Personalkommissionen an.
Die Basisseminare stehen auch für Personalkommissionsmitglieder aus Unternehmen verwandter Branchen offen, etwa aus Versicherungen oder IT-Unternehmen. Mitglieder des SBPV profitieren von einem ermässigten Tarif.
Weitere Informationen:info@sbpv.ch.
Aufbauseminare
Auch erfahrene Arbeitnehmervertretungen haben das Bedürfnis, sich mit Kolleginnen und Kollegen sowie mit externen Expertinnen und Experten über ihre Arbeit, ihre Rolle und ihre Erfahrungen auszutauschen.
Zu diesem Zweck organisiert der SBPV periodisch ganztägige Aufbauseminare für Mitglieder von Personalkommissionen, die bereits ein Basisseminar besucht haben oder mindestens über ein Jahr praktische Erfahrung verfügen.
Die Seminare stehen auch Personalkommissionsmitgliedern aus verwandten Branchen offen, etwa aus Versicherungen. Mitglieder des SBPV profitieren von einem ermässigten Tarif.
Weitere Informationen:info@sbpv.ch.
Fachkurse und Webinare
Zu spezifischen Themen – etwa Verhandlungstechnik oder Arbeitsrecht organisiert die Geschäftsstelle regelmässig zusätzliche Weiterbildungen mit ausgewiesenen Expertinnen und Experten.
Das Angebot wird laufend an die Bedürfnissen der Personalkommissionen angepasst und weiterentwickelt. Mitglieder des SBPV profitieren von einem ermässigten Tarif.
Weitere Informationen:info@sbpv.ch.
Peko-Tagungen
Zweimal jährlich organisiert die Geschäftsstelle eine Tagung für Mitglieder von Personalkommissionen aus Banken. Sie dient dem Austausch von Erfahrungen und Meinungen sowie der Diskussion aktueller Mitwirkungsthemen – etwa zu Lohnverhandlungen in Banken oder zu aktuellen Entwicklungen in der Arbeitswelt.
Zu den Peko-Tagungen werden die Personalkommissionen direkt eingeladen.
Mitglieder des SBPV profitieren von einem ermässigten Tarif.
Individuelle Beratung
Der SBPV berät Personalkommissionen auch individuell. Beispielsweise
- bei der Überprüfung oder Überarbeitung von Mitwirkungsreglementen
- bei Fragen zu konkreten Verhandlungen mit der Arbeitgeberin
Wenden Sie sich bei Fragen an info@sbpv.ch.
Sie sind von einer Restrukturierung betroffen?
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie und behandeln Ihr Anliegen streng vertraulich.
Bildung einer Personalkommission
Der SBPV begleitet Arbeitnehmende bei der Gründung einer Personalkommission in ihrem Unternehmen.
Eine Personalkommission fördert die Arbeitszufriedenheit
Personalkommissionen ermöglichen den strukturierten Dialog zwischen Mitarbeitenden und Geschäftsleitung. Sie tragen dazu bei, Anliegen frühzeitig aufzunehmen, Lösungen gemeinsam zu entwickeln und damit die Arbeitszufriedenheit sowie die Qualität der Arbeitsbedingungen zu stärken.
Rechtliche Grundlagen
Das Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben Mitwirkungsgesetz regelt, unter welchen Bedingungen Arbeitnehmende in privaten Unternehmen eine Personalkommission (auch Arbeitnehmervertretung genannt) einrichten können.
Wer kann eine Personalkommission verlangen?
- In Unternehmen mit mehr als 50 ständigen Mitarbeitenden in der Schweiz können die Arbeitnehmenden die Bildung einer Personalkommission verlangen.
- In Banken mit mehr als 100 Mitarbeitenden empfiehlt die Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) ausdrücklich, eine solche Vertretung einzurichten.
Muss der Arbeitgeber selbst aktiv werden?
Nein. Die Arbeitgeberin ist nicht verpflichtet, von sich aus eine Personalkommission zu gründen.
Die Mitarbeitenden können jedoch jederzeit verlangen, dass eine Abstimmung über die Einrichtung einer Arbeitnehmervertretung durchgeführt wird.
Wie startet man die Abstimmung?
Dafür braucht es Unterschriften von
- mindestens einem Fünftel der Mitarbeitenden, oder
- 100 Mitarbeitende in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten.
Sobald die erforderlichen Unterschriften gesammelt und der Arbeitgeberin übergeben wurden, muss dieser eine Abstimmung unter allen Mitarbeitenden durchführen. Dabei entscheiden die Angestellten, ob eine Personalkommission eingerichtet werden soll.
Was passiert, wenn die Mehrheit dafür ist?
Stimmt die Mehrheit der Mitarbeitenden für die Einrichtung einer Personalkommission, muss die Arbeitgeberin gemeinsam mit einer Vertretung der Mitarbeitenden die Regeln für die Wahl, Zusammensetzung und Aufgaben der Personalkommission vereinbaren. Anschliessend wird eine paritätische Kommission (mit gleich vielen Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite) gebildet, die die eigentliche Wahl organisiert und durchführt. Danach können die gewählten Mitglieder ihre Arbeit aufnehmen.
Unterstützung durch den SBPV
Der SBPV berät und begleitet Arbeitnehmende in der Finanzbranche, die sich für die Einrichtung einer Personalkommission in ihrem Unternehmen engagieren möchten.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
Sie arbeiten in einem Unternehmen der Finanzbranche in der Schweiz mit mehr als 100 Mitarbeitenden und sind der Ansicht, dass die Arbeitnehmenden ungenügend gehört, zu wenig in die Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen und ihres Arbeitsumfelds einbezogen werden? Dann kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie bei der Gründung einer Arbeitnehmervertretung: info@sbpv.ch
Unterstützung bei der Unterschriftensammlung
Der SBPV unterstützt Sie bei der Planung und Durchführung einer Unterschriftensammlung, mit der eine Abstimmung über die Bildung einer Personalkommission verlangt werden kann.
Auf Wunsch organisieren wir eine notarielle und anonyme Überprüfung der Unterschriften, bevor die Petition der Arbeitgeberin übergeben wird. Falls gewünscht, übernimmt der SBPV auch die Übergabe.
Informationskampagne vor der Abstimmung
Damit eine Personalkommission gewählt werden kann, braucht es in der Abstimmung eine Mehrheit der Stimmen. Der SBPV unterstützt Sie mit Informationsmaterial und Informationsveranstaltungen, um Ihre Kolleginnen und Kollegen über Aufgaben und Vorteile einer Personalkommission zu informieren.
Erstellung von Reglementen
Nach einer positiven Abstimmung müssen gemeinsam mit der Arbeitgeberin Reglemente für Wahl, Organisation und Tätigkeit der Personalkommission ausgearbeitet werden. Der SBPV bringt seine langjährige Erfahrung ein und stellt sicher, dass diese Reglemente mit den geltenden Gesetzen und der VAB konform sind.
Ausbildung der gewählten Personalkommission
Nach der Wahl unterstützt der SBPV die neuen Mitglieder der Personalkommission mit Schulungen und Weiterbildungen, damit sie ihre Aufgaben kompetent wahrnehmen können. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ausbildungsangebot.
Events
August 2026
September 2026
PEKO-Basisseminar im September 2026
Das PEKO-Basisseminar findet am Dienstag, 15. September 2026 statt. Anmeldung bis 7. September 2026.
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