Restrukturierungen, Massenentlassungen, Sozialpläne
Bei Restrukturierungen werden oft Arbeitsplätze im kleineren oder grösseren Ausmass abgebaut. Wenn 10% des Personals oder mehr als 30 Personen in einer Einrichtung mit mehr als 300 Angestellten entlassen werden, spricht man von einer Massenentlassung. Hierfür sieht das Gesetz ein Konsultationsverfahren für die Mitarbeitenden vor. Der SBPV unterstützt betroffene Bankangestellte und berät die Personalkommissionen.
Konsultationsverfahren und Sozialplan
Als Arbeitnehmerverband können wir den Abbau von Arbeitsplätzen zwar nicht verhindern, sehr wohl aber dafür sorgen, dass die Bestimmungen des Gesetzes und des Gesamtarbeitsvertrags der Branche (der VAB) über die rechtzeitige Information und Konsultation der Mitarbeitenden und der Personalkommissionen eingehalten werden. Unter bestimmten Bedingungen verpflichtet das Gesetz den Arbeitgeber auch zu Verhandlungen über einen Sozialplan, welcher die sozialen Härten bei wirtschaftlich begründeten Entlassungen mildern soll. Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht setzen wir uns gemeinsam mit den betroffenen Belegschaften dafür ein, dass bei einer angekündigten Massenentlassung in jedem Fall ein Sozialplan verhandelt wird.
In vielen Fällen konnten wir so gemeinsam mit den betroffenen Mitarbeitenden und, wo vorhanden, ihren gewählten Vertretungen Lösungen erreichen, die für die Betroffenen Erleichterungen boten. In einigen Banken gibt es auch permanente Sozialpläne, die von uns mitgetragen werden, und die unabhängig von Massenentlassungen allen Mitarbeitenden zugutekommen, deren Arbeitsplatz wegen Restrukturierung abgebaut wird. Sozialpläne garantieren in der Regel Leistungen im Bereich Outplacement, Abfindungen oder eine Verlängerung der Kündigungsfrist, Erleichterung bei der internen Stellenvermittlung und grosszügige Regelungen für Frühpensionierungen.
Sie sind von einer Restrukturierung betroffen?
Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie und behandeln Ihr Anliegen streng vertraulich.
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