Probleme am Arbeitsplatz?
Der SBPV berät seine Aktivmitglieder bei Problemen am Arbeitsplatz und in allen Fragen rund um das Arbeits- und das Sozialversicherungsrecht, denn jedes Mitglied hat das Anrecht auf fundierte fachliche Auskunft. Unsere Ansprechpersonen haben langjährige Erfahrung und kennen die Bankenwelt. Sie geben erste Empfehlungen ab und evaluieren mit Ihnen die nächsten Schritte. Oft erreichen wir rasch und effizient individuelle Lösungen, ohne dass eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss.
Wer mindestens drei Monate Aktivmitglied im SBPV ist, kann die Rechtsberatung beanspruchen.
Kommt es trotz aller Bemühungen zu einer Klage, deckt unsere Rechtsschutzversicherung die Anwalts-, Experten- sowie Gerichts- und Verfahrenskosten.
Bis zu einem Betrag von maximal CHF 250’000 pro Fall sind folgende Auslagen gedeckt.
Kosten eines Rechtsanwaltes
Kosten für Expertisen
Prozesskosten der Gegenpartei
Gerichts- und Verfahrenskosten
Prozesskosten der Gegenpartei
Der Selbstbehalt beträgt 15%.
Die Höchststreitwertgrenze liegt bei CHF 150’000, auch hier besteht eine Karenzfrist von 3 Monaten. Massgebend ist hier nicht der Zeitpunkt des Beitritts, sondern des Eintretens des Grundereignisses. Familienmitglieder sind nicht versichert.
Als Ergänzung zur Mitgliedschaft empfehlen wir die sehr günstige Verkehrs- und Privatrechtsschutzversicherung SBPV-Multi-Rechtschutz. Für nur CHF 147.60 im Jahr geniessen Sie und Ihre ganze Familie Rechtsschutz auch bei Themen, die nicht das Arbeits- oder Sozialversicherungsrecht betreffen.
Sind Sie noch kein Mitglied?
Lernen Sie die Vorteile einer Mitgliedschaft kennen. Selbstverständlich dürfen Sie auch gerne mit uns Kontakt aufnehmen – wir beantworten Ihre Fragen gerne.
vergünstigungen
gemeinsam stark
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