Member gets Member

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Als SBPV-Mitglied lohnt sich die Neukundenwerbung. Nutzen Sie unser attraktives Bonusprogramm Member-gets-Member.

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Zusammen sind wir stärker

Erzählen Sie Ihren Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen von den Vorteilen einer Mitgliedschaft beim SBPV und profitieren Sie doppelt: in Form einer Prämie am Ende des Jahres und in Form eines gestärkten Verbands, der sich noch wirksamer für Sie und Ihre Rechte einsetzen kann.

Ihre Prämie: Bei drei oder mehr geworbenen Mitgliedern werden Sie am Ende des Kalenderjahres mit einem Coop-Gutschein im Wert von 190 Franken belohnt – dies entspricht dem Gegenwert Ihres Mitgliederbeitrags. Für zehn oder mehr geworbene Mitglieder gibt‘s sogar eine Prämie von 500 Franken, wiederum in Coop-Gutscheinen ausbezahlt.

 

Wenn Sie Ihre Arbeitskolleginnen und -kollegen überzeugt haben, können sich diese beim SBPV anmelden und Ihren Namen im Feld «Empfohlen durch» notieren.

 

Wichtig zu wissen: Das Verbandsrecht ist in der Bundesverfassung verankert, der Beitritt zu einem Personalverband geht den Arbeitgeber nichts an. Der SBPV behandelt die Daten seiner Mitglieder stets mit grösster Vertraulichkeit.

Starke Argumente für eine zuverlässige Partnerschaft

Beratung und Betreuung

Durch einen Beitritt zum SBPV haben Sie das Recht auf Beratung und Betreuung in Arbeitsschutz- und sozialrechtlichen Fragen.

Arbeitsrechtsschutzversicherung

Die Arbeitsrechtsschutzversicherung ist im jährlichen Mitgliederbeitrag von CHF 190.- enthalten, Anwalts- wie auch Gerichtskosten sind dadurch gedeckt (Wartefrist von 3 Monaten, Maximalbetrag CHF 250’000.-, Selbstbehalt 15%).

Aktiv Mitzuwirken

Als Mitglied haben Sie die Möglichkeit, aktiv mitzuwirken und die Entscheide als Delegierte/r Ihrer Region zu beeinflussen.

SBPV informiert

Der SBPV informiert Sie regelmässig über wichtige Themen zum Finanzplatz Schweiz.

SBPV berät

Der SBPV berät und unterstützt die Arbeitnehmenden Vertretung.

Image und die Interessen

Der SBPV setzt sich ein für das Image und die Interessen der Bankangestellten in den Medien und gegenüber der Verwaltung und Behörden.

Lohnumfrage

Der SBPV trägt mit seiner alle zwei Jahre durchgeführte Lohnumfrage zu einer besseren Lohntransparenz bei.

Sozialpartner der Banken

Der SBPV ist anerkannter Sozialpartner der Banken. Er verhandelt mit ihnen die Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) und die Vereinbarung über die Arbeitszeiterfassung (VAZ). Beide Vereinbarungen legen die Standards im Finanzsektor fest, und zwar auch für Finanzinstitute, die die Vereinbarung nicht unterzeichnet haben.

Wir beraten Sie bei Fragen unverbindlich

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Zusätzliche Mitgliedervorteile

Der SBPV bietet Mitgliedervorteile, darunter attraktive Versicherungsvergünstigungen und Freizeitangebote.

News + Events

Als Mitglied können Sie kostenlos an unseren Webinaren und Veranstaltungen teilnehmen.