Bestimmte Arbeitnehmende sollen auf Arbeitszeiterfassung verzichten können
Das SECO schlägt vor, dass Arbeitnehmende mit einem Jahresbruttosalär von mehr als 175’000 Franken sowie im Handelsregister eingetragene zeichnungsberechtigte Angestellte auf die Arbeitszeiterfassung verzichten können.
Position SBPV und PEKOS-Präsidenten>
Stellungnahme SBPV an SECO>