Arbeitszeiterfassung: Vermittlungsvorschlag von Bundesrat Schneider-Ammann findet Unterstützung der Sozialpartner

23/02/2015

Der SBPV begrüsst den Vermittlungsvorschlag des Bundesrates über die Arbeitszeiterfassung. Die Möglichkeit auf Arbeitszeiterfassung im Rahmen eines Gesamtarbeitsvertrags verzichten zu können, stärkt die Sozialpartnerschaft und trägt Rechnung zu den Unterscheiden zwischen den einzelnen wirtschaftlichen Branchen. Die Sozialpartner des Finanzsektors haben sich für eine solche Lösung stark gemacht. In September 2014 haben sie dazu eine Vereinbarung unterschrieben. Demnach kann auf die Arbeitszeiterfassung ab einer Lohngrenze von CHF 132‘000 und einer grossen Zeitautonomie verzichtet werden.

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