Damit die Banken ihre Probleme mit den USA lösen können, hat der Bundesrat die von den USA vorgeschlagene Lösung zur Regelung des Steuerstreits gutgeheissen. Die verhandelte Vereinbarung zwischen dem SBPV, der Bankiervereinigung und dem Arbeitgeberverband der Banken tritt in Kraft, sobald das Joint Statement mit den USA unterzeichnet ist.
Nach dem Joint Statement wird das US-Programm der Banken eröffnet, damit diese Ihren Steuerstreit lösen können. Der Bund wird den Banken eine individuelle Genehmigung erteilen, die insbesondere die Bedingungen, die im Fall von Mitarbeiterdatenlieferungen respektiert werden müssen, festhält. Die vom SBPV, der Bankiervereinigung und dem Arbeitgeberverband unterzeichnete Vereinbarung sieht ausserdem einen Fonds für Härtefälle vor, die durch die Datenlieferungen entstanden sind.
Alle Bankangestellten, die infolge Datenauslieferung privat oder beruflich einen persönlichen, finanziellen oder wirtschaftlichen Schaden erlitten haben, können ab sofort mit dem SBPV Kontakt aufnehmen.
Anträge auf Unterstützung, unter Auflistung der erlittenen Schäden, können dem SBPV vertraulich an confidential@sbpv.ch> zugestellt werden.
Diese Anträge werden später, nach offiziellem Inkrafttreten der Vereinbarung und Verabschiedung des Reglements, frühestens aber Mitte Oktober, behandelt. Sie helfen uns, die aufgetretenen Probleme der Bankangestellten besser zu umreissen und auf dieser Grundlage ein adäquates Verteilreglement für den Fonds zu erarbeiten.