Bankbranche schliesst Vereinbarung zur Arbeitszeiterfassung ab

08/06/2015

Basierend auf dem Verordnungsentwurf des Bundesrats zur Arbeitszeiterfassung haben die Sozialpartner der Bankbranche diese Woche eine Vereinbarung getroffen. Diese legt die Bedingungen eines Verzichts auf die Arbeitszeiterfassung für gewisse Mitarbeitende fest. Verschiedene Massnahmen des Gesundheitsschutzes begleiten die Übereinkunft der Bankbranche.
Die Handhabung der Arbeitszeiterfassung und die Diskrepanz zu den gesetzlichen Vorgaben beschäftigen die Sozialpartner der Bankbranche seit vielen Jahren. Als Partner und Träger eines Pilotversuchs im Bankensektor haben der Schweizerische Bankpersonalverband, der Kaufmännische Verband Schweiz sowie der Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz aktiv zu den Grundlagen für eine neue Lösung beigetragen. Mitte Februar 2015 hat der Bundesrat eine Kompromisslösung präsentiert, die eine Verzichtsmöglichkeit auf die Arbeitszeiterfassung unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht.
Sozialpartner begrüssen Verordnungsentwurf
Die Sozialpartner der Bankbranche begrüssen den Verordnungsentwurf des Bundesrats grundsätzlich. Auf dessen Basis haben sie diese Woche in einer Vereinbarung die Verzichtsmöglichkeit auf die Arbeitszeiterfassung für Angestellte mit einem fixen Jahreseinkommen ab 120’000 Franken (exkl. variable Lohnbestandteile) und mit grosser Zeitautonomie beschlossen. Die Vereinbarung regelt auch die erleichterte Arbeitszeiterfassung für Angestellte unterhalb dieser Lohngrenze, die einen wesentlichen Teil ihrer Arbeit selber planen und ihre Arbeitszeiten weitgehend selber festsetzen können. Die Vereinbarung ersetzt die im letzten Herbst geschlossene Vereinbarung und tritt vorbehältlich der finalen Version und der Verabschiedung des Verordnungsentwurfs des Bundesrats in Kraft.
Hand in Hand: Arbeitszeitgestaltung und Gesundheitsschutz
Die Vereinbarung enthält verschiedene Informations- und Präventionsmassnahmen zum Gesundheitsschutz, die sowohl Angestellte wie auch Vorgesetzte betreffen. Eine paritätische Kommission wird die Umsetzung der Vereinbarung überwachen. Mit dieser Vereinbarung zeigen die Sozialpartner der Bankbranche, dass eine von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite getragene, pragmatische und den Eigenheiten der Branche entsprechende Lösung zur zeitgemässen Arbeitszeitgestaltung möglich ist.

In der Bankbranche wird die Sozialpartnerschaft seit 1920 gepflegt. Sozialpartner sind der Arbeitgeberverband der Banken in der Schweiz, der Schweizerische Bankpersonalverband und der Kaufmännische Verband Schweiz. Gemeinsam tragen sie den Gesamtarbeitsvertrag „Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten“ (VAB). Rund 50 Banken sind den VAB unterstellt, die gemeinsam rund 70‘000 Mitarbeitende beschäftigen.
Kontakt:

Denise Chervet, Geschäftsführerin SBPV, 079 40 892 40, denise.chervet@sbpv.ch>