Die ausführenden gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeiterfassung werden geändert. Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO hat hierzu einen Reformvorschlag ausgearbeitet, der eine generelle Erfassungspflicht vorsieht. Für den SBPV steht der Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden im Vordergrund. Denn regelmässiges überlanges Arbeiten kann krank machen.
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