Die Bank Frey schliesst und die Banque de Dépôt et de Gestion wird verkauft – Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel

28/10/2013

Restrukturierung auf dem Finanzplatz – Die Wichtigkeit der VAB (Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten)
Die Bank Frey schliesst und die Banque de Dépôt et de Gestion wird verkauft – Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel
Zwei kleinere Banken waren in den letzten Tagen in den Schlagzeilen. Die Bank Frey in Zürich wird ihren Betrieb einstellen und hat deshalb ein Konsultationsverfahren eröffnet. Die Bank hat Kündigungen von bis zu 35 Angestellten in Aussicht gestellt.
Die Banque de Dépôt et de Gestion wird an die Bank Cramer verkauft, was sehr wahrscheinlich auch zu Stellenabbau führen wird. Bis heute hat die Bank kein Konsultationsverfahren eröffnet.
Das sind keine erfreulichen Nachrichten für die betroffenen Bankangestellten. Wie können Sie ihre Interessen in einer solchen Situation wahren und gegenüber der Bank vertreten, wenn nicht einmal eine interne Personalvertretung vorhanden ist?
Eine Bank, die kollektive Kündigungen aussprechen will, muss ein Konsultationsverfahren eröffnen, sofern die Bedingungen nach OR Art. 335d – 335g erfüllt sind. Die Arbeitnehmerschaft erhält somit die Möglichkeit, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Kündigungen vermieden oder deren Zahl beschränkt sowie die Folgen der Kündigungen gemildert werden können.
Die vorgesehene Zeit für das Konsultationsverfahren ist mit fünf bis 15 Tagen relativ knapp bemessen. Für Angestellte, die ihre Rechte nicht kennen, ist das Konsultationsverfahren zumeist eher eine Art Alibi-Übung. Wenn zudem keine interne Personalvertretung in der Bank vorhanden ist, können die Angestellte nur Vorschläge einbringen, diese aber mit dem Arbeitgeber nicht verhandeln. Da keine Verhandlungen zu den Vorschlägen stattfinden, können die Arbeitgeber diese auch ohne Begründung ablehnen, was in solchen Fälle i.d.R. immer geschieht.
Glücklicherweise sind beide Bank der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) unterstellt. Der Art. 48 der VAB besagt, dass es im Falle einer Bankenschliessung oder Entlassung von Angestellten „substanzielle innerbetriebliche Verhandlungen über den Sozialplan mit der Angestelltenvertretung geführt werden (müssen). […] Wo keine solche besteht, werden die Sozialpartner (der SBPV) beigezogen. Der Abschluss eines Sozialplans soll angestrebt werden“. Dank der VAB können sich die Angestellt sicher sein, dass es einerseits Verhandlungen über eine Sozialplan gibt und dass ihre Interessen von einem kompetenten, unabhängigen und erfahrenen Sozialpartner, dem SBPV vertreten werden.
Dank eines couragierten Mitglieds hat der SBPV von den geplanten Kündigungen erfahren und konnte sogleich sein Rolle als Sozialpartner gegenüber der Bank wahrnehmen und in Verhandlungen treten. Die ersten Kontakte mit der Bank Frey haben spät stattgefunden und waren schwierig. Ohne die Initiative des engagierten Mitgliedes hätte der SBPV vielleicht nie oder zu spät von den Kündigungen erfahren. Der Bankpersonalverband wäre dann nicht mehr in der Lage gewesen, die Interessen der Angestellten adäquat vertreten zu können.
Im Fall von Massenkündigung ist der Faktor Zeit entscheidend. Damit ein Sozialplan die besten Voraussetzungen hat, sollte er noch während des Konsultationsverfahrens verhandelt werden. Zumindest sollten die Verhandlungen eröffnet worden sein.
Ein erstes Treffen mit den Verantwortlichen von der Bank Frey erlaubte es dem SBPV die gegenseitigen Verpflichtungen klar zu stellen. Nach diesem Treffen wurde eine gut besuchte Personalversammlung durchgeführt. Einerseits haben die Anwesenden dem SBPV das Mandat erteilte, um während dem Konsultationsverfahren im Namen des Personals zu verhandeln. Andererseits wurden die Forderungen für den Sozialplan festgelegt. Wie es oftmals der Fall ist, war das Bankpersonal dem SBPV dankbar dafür, dass es in seinem Namen verhandelt, da es zu Recht oder zu Unrecht befürchtet Ziel von Vergeltungsmassnahmen der Bank zu werden, wenn es selbst seine Forderung offen darlegen würde.
Stand der Dinge
Ein Teil der Verhandlungen mit der Bank Frey haben heute, 28. Oktober stattgefunden. Das am 14. Oktober eröffnete Konsultationsverfahren wurde auf Ersuchen des SBPV um vier Tage verlängert und endete am 29. Oktober. Die Zeit drängt. Der Bankpersonalverband arbeitet daran, sowohl für die Bank Frey, wie auch für die Arbeitnehmerschaft befriedigende Lösung zu finden.
Der SBPV handelt!