Die Delegierten des Schweizerischen Bankpersonalverbandes haben an der Delegiertenversammlung vom 14. Juni 2013 von den letzten Entwicklungen zur Lex USA Kenntnis genommen und fordern den Nationalrat in einer Resolution auf, den Gesetzesentwurf anzunehmen. Die Resolution wurde mit 28 Ja und 4 Gegenstimmen bei vier Enthaltungen angenommen.
Es geht nicht um die Frage, ob Mitarbeiterdaten an die USA geliefert werden dürfen oder nicht, sondern um den Rahmen, wie eine solche Lieferung vonstatten geht. Tatsächlich werden die Banken die von den USA verlangten Daten liefern, damit der Steuerstreit gelöst werden kann. Das Gesetz wird den Banken die Lieferung erlauben und sichert den Mitarbeitern das Recht auf Information zu und gewährt ihnen einen besseren Kündigungsschutz und Unterstützung im Härtefall. Ausserdem sorgen die Sanktionen, die im Falle von Gesetzesverstössen ausgesprochen werden, dafür, dass die Vereinbarung lückenlos umgesetzt wird.
Die Lex USA ist ein notwendiger Schutz für die Bankangestellten. Der SBPV appelliert an die Nationalräte, diese aus folgenden Gründen anzunehmen:
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