SBPV-Mobil-flexibles-Arbeiten

Der SBPV engagiert sich für klare Regelungen im spätestens seit Beginn der Pandemie weit verbreiteten Bereich «mobil-flexibles Arbeiten» bzw. «Homeoffice» – Damit Ihre Bedürfnisse als Angestellte erfüllt werden. Nicht jeder hat die gleichen Voraussetzungen, um so wichtiger ist uns, dass individuelle Lösungen in der Umsetzung gefunden werden.

In der ab 1.1.2023 gültigen neuen Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) finden sich neue Bestimmungen, welche der Wichtigkeit des mobil-flexiblen Arbeitens Rechnung tragen.

Bereits im ersten Jahr der Pandemie hat sich der SBPV vertieft mit dem Thema auseinandergesetzt. Die damals formulierten Positionen gelten noch heute.