In einer Bank, die nicht der VAB unterstellt ist und die keine Personalkommission hat, werden die Angestellten individuell konsultiert. Eine Verpflichtung für den Arbeitgeber zur Information der Sozialpartner existiert nicht. In diesem Fall empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem SBPV unbedingt. Über eine Mandatierung des SBPV zur Interessenvertretung und allenfalls zur Führung von Sozialplanverhandlungen kann Druck auf den Arbeitgeber aufgebaut werden, die Konditionen für die Betroffenen zu verbessern. Die Erfahrung zeigt, dass individuelle Vorschläge von Mitarbeitenden kaum berücksichtigt werden. Wichtig ist der Faktor Zeit: Die Forderung nach einem guten Sozialplan sollte so schnell wie möglich erhoben werden.
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