In erster Linie liegt es in der Verantwortung und Entscheidung der Banken, ihren Mitarbeitenden Weiterbildungsmassnahmen (intern oder extern) anzubieten und zu finanzieren. Details dazu müssen im Gespräch zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ausgehandelt werden.
Bankangestellte, die länger als 2 Jahre Mitglieder beim Schweizerischen Bankpersonalverband sind, können bei der Stiftung für Weiterbildung und soziale Zwecke einen Antrag auf Unterstützung stellen.