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In den Sozialplänen von UBS und  von Credit Suisse sind bei Kündigungen im Rahmen des Sozialplans keine Abgangsentschädigungen vorgesehen. Stattdessen gelten je nach Alter und Dienstjahren verlängerte Kündigungsfristen in Verbindung mit Coaching-Angeboten und teilweise mit einer Freistellung. Bei Frühpensionierungen gelten spezielle Regelungen, die im Branchenvergleich grosszügig sind.