Der Sozialplan der Credit Suisse ist seit 2017 in Kraft und weiterhin gültig. Er wurde mit den Sozialpartnern und der Personalkommission ausgehandelt und ist vom SBPV mitunterzeichnet worden. Ende Juni 2023 wurde er ergänzt, damit neu die gleichen Bedingungen wie im aktuellen UBS-Sozialplan herrschen («best of both» Prinzip). Der Sozialplan beinhaltet weiterhin eine nach Alter gestaffelte Verlängerung der Kündigungsfrist in Verbindung mit Leistungen der Arbeitgeberin im Bereich der Beruflichen Neuorientierung. Zudem erhalten Betroffene ab dem Alter 58 finanzielle Zusatzleistungen bei Frühpensionierung und weitere Zeit und Hilfestellung, um eine neue Stelle – in- oder ausserhalb der Bank – zu suchen.
Der aktuelle Sozialplan der UBS funktioniert nach der selben Logik wie derjenige der Credit Suisse. Er bietet eine Orientierungsphase sowie Unterstützungsangebote bei der Suche nach einer neuen Erwerbstätigkeit sowie Abfindungsleistung für eine Frühpensionierung ab Alter 58. Wo die Bedingungen des bisherigen Sozialplans der Credit Suisse besser waren, wurden sie Ende Juni 2023 an diese angeglichen.
Der SBPV strebt eine vollständige und nachhaltige Vereinheitlichung der beiden Sozialpläne an – Mitarbeitende von UBS und von Credit Suisse müssen bei Stellenabbau auch in Zukunft gleich behandelt werden.