Eine Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner ist betroffen
Der überobligatorische Teil stellt kein Privileg von Besserverdienenden dar – wie dies oft missinterpretiert wird. Im Gegenteil: Lediglich 15 % der versicherten Erwerbstätigen verfügen über keinen überobligatorischen Teil. Der überobligatorische Teil ist bereits heute kaum reguliert, hier gilt weder die Mindestverzinsung, noch gibt es Vorgaben bezüglich des Umwandlungssatzes. Die einzige Garantie für die Versicherten bleibt, dass die laufende Rente nicht gesenkt werden kann – ausser es handelt sich um eine scherwiegende Sanierungssituation. Hinzu kommt der fehlende Inflationsausgleich, der die Renten aus der 2. Säule seit Jahren kontinuierlich schmelzen lässt.
Kalkulierbare und sichere Renten stehen für das Vertrauen in das Zwei-Säulen-System für die Bevölkerung an oberster Stelle. Das in der Bundesverfassung verankerte Leistungsziel der Altersvorsorge – die Existenzsicherung und die Weiterführung des gewohnten Lebensstandards – kann mit der variablen Rente nicht mehr garantiert werden.
Die Planbarkeit entspricht nicht nur dem Bedürfnis der Mehrheit, welche vor der Pensionierung steht, sondern ist für die meisten ein ökonomischer Zwang. Pensionierte haben nach dem Erwerbsleben kaum mehr Möglichkeiten, Einfluss auf die Einkommenshöhe zu nehmen. Der Börsen-Bonus auf die Rente kann bei der Budgetierung für Miete oder Hypothek nicht mitkalkuliert werden. Der Preis für Betroffene, die aufgrund dieser unnötigen Wackelrente die Mietwohnung oder das Wohneigentum aufgeben müssen, ist extrem hoch.
Unterschätzte Dynamik der Rentenentwicklung
Eine Erosion der Renten ist bereits heute Realität: Laut Swisscanto-PK-Studie 2018 IST das Leistungsziel aus der 2. Säule (bei Lohn 80`000) zwischen 2013 und 2017 um rund 20 Prozent gesunken. Dieser dramatische Trend wird sich 2019 fortsetzen. Weil der technische Zinssatz weiter auf 1.75 Prozent sinken wird (nach der Formel der PK Expertenkammer FRP 4), werden auch die Umwandlungssätze von heute durchschnittlich 5.6 % weiter gegen 5 % fallen. Pensionskassen mit einem hohen Rentneranteil (eingeschränkte Risikofähigkeit) sind bereits bei 5 % oder darunter. Die Diskussion über eine variable Rente ist daher nicht nur inhaltlich falsch, sondern verantwortungslos. Weitere Unsicherheiten würden das Vertrauen in die berufliche Vorsorge komplett zerstören.
Solidaritäten: Grundlage der Leistungsfähigkeit der 2. Säule
Der Risikotransfer ist die Grundlage für die Leistungsfähigkeit der beruflichen Vorsorge – ein Risikoausgleich zur Glättung von Finanzmarktrisiken. In der Pensionskassen-Branche wird daher von gewollten Solidaritäten gesprochen. Auch die Stellungnahme des Pensionskassenverbandes ASIP spricht die gewollten Solidaritäten an: «Die berufliche Vorsorge bezieht ihre ökonomische Legitimation aus der Möglichkeit, Risiken unter den Versicherten zu verteilen (Risikotransfer), und damit eine insgesamt höhere Risikofähigkeit zu erlangen».
Auslöser der Debatte: Pensionskasse mit Spitzenverdienern
Die Pensionskasse der PwC war Auslöser der Debatte, weil sie ihr variables Modell bis vor Bundesgericht gezogen hat. Weshalb ist naheliegend: Die überwiegend jungen Spitzenverdiener bei PwC sind im Gegensatz zum breiten Mittelstand nicht von garantierten Leistungen abhängig. Braucht eine «junge» Pensionskasse mit den hohen Löhnen ein variables Rentenmodell, um ihr Ziel zu erreichen, eine Umverteilung zwischen den Aktiven und den Rentnern um jeden Preis zu verhindern? Die Antwort ist klar: Nein. Denn der Stiftungsrat kann den technischen Zinssatz senken – die Pensionskasse PwC hat diesen auf das Jahr 2018 auf 1.5 % gesenkt. Mit diesen Parametern besteht bei der Pensionskasse PwC keine Umverteilung mehr – auch ohne Wackelrente.
Für Pensionskassen mit Personen mit hohen Löhnen (wie z.B. PwC) hat der Gesetzgeber den Spielraum in den letzten Jahren bereits maximal ausgeweitet. Seit 2017 ist es mit den 1e Plänen möglich, Löhne ab 126`000 getrennt zu führen und maximal flexibel und variabel zu gestalten. Aus System-Sicht (BVG) ist diese Entwicklung falsch, weil die Entsolidarisierung ökonomisch keinen Sinn macht und die Individualisierung im besten Fall die Kosten explodieren lässt. Wenn das Management eine Casino-Rente für das Kader wünscht, so kann dies bereits heute umgesetzt werden. Weitere Schritte in diese Richtung wären fatal. Signale, welche die Rentenperspektiven und Sicherheiten der mittleren Einkommen noch mehr gefährden und die Fundamente des Schweizer Kompromisses zur Altersvorsorge (Drei-Säulen-System) torpedieren – man spielt hier gefährlich mit dem Feuer.
Parlamentarische Initiative Weibel (17.521n): Die gesetzlichen Grundlagen sind so auszugestalten, dass im überobligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge die laufenden Renten je nach Finanzlage der Kasse in angemessenem Umfang erhöht und gesenkt werden kann.