Modellbrief für Auskunftsanfragen beim EStV im Rahmen eines Amtshilegesuches in Steuersachen:
Modellbrief ESTV
1. Die Drittperson verlangt bei der EStV Auskunft/Parteistellung.
2. Die EStV bestätigt den Empfang und verlangt eine Kopie eines gültigen Personalausweises bzw. Handelsregisterauszugs. Gleichzeitig werden von der Drittperson konkretisierende Angaben verlangt, um – möglichst weitgehend – eine eindeutige Identifizierung und verhältnismässige Suche zu ermöglichen (siehe unten).
3. Es erfolgt eine digitale Suche mit definierten Suchparametern.
4. Bei Treffern erfolgt eine manuelle Review, bei dem die einverlangten konkretisierenden Angaben zum Einsatz kommen.
5. Ist die Drittperson eindeutig identifizierbar, wird ihr Auskunft für abgeschlossene Amtshilfeverfahren erteilt bzw. Parteistellung für noch hängige Amtshilfeverfahren eingeräumt (vgl. Beilage 2).
6. Ist die Drittperson nicht eindeutig identifizierbar, werden ihr Eckwerte des konkreten Amtshilfeverfahrens inkl. Verfahrensnummer mitgeteilt. Für eine weitergehende Auskunftserteilung/Einräumung der Parteistellung wird die Drittperson um weitere Angaben gebeten.
7. Es erfolgt keine Vormerkung von Drittpersonen für allfällige zukünftige Amtshilfeverfahren.
Notwendige Angaben zur Identifikation
Um eine eindeutige Identifizierung und verhältnismässige Suche in den sehr umfangreichen Dokumentensammlungen möglichst sicherzustellen, werden Sie um Auskunft gebeten, weshalb Sie annehmen, dass Daten Sie betreffend im Zusammenhang mit einem Amtshilfeverfahren bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung EStV vorliegen könnten. Folgende konkretisierende Angaben sind zum Beispiel gefragt: