Der SBPV wird dieses Jahr in Banken einen Mindestlohn verhandeln. Dieser liegt seit 2009 bei einem Jahreslohn von CHF 50’000.–. Er ist als Lohn-Sockel besonders für junge Menschen, die am Anfang ihrer Karriere stehen, für Angestellte, die in Randgebieten arbeiten, und für Arbeitssuchende ein sinnvoller Referenzwert. Es ist höchste Zeit, diesen Mindestlohn anzupassen.
Bis 2007 galten in der Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten (VAB) verschiedene Mindestlöhne. Diese wurden regelmässig verhandelt und bildeten für viele Bankangestellte einen fassbaren Lohn-Sockel. Seit 2009 gibt es nur noch einen einzigen Mindestlohn von CHF 50’000.–. Dieser ist bloss für eine Minderheit der Angestellten ein direkter Referenzwert. Er bleibt jedoch eine wichtige Untergrenze, ab der die unteren und mittleren Gehaltsstufen festgelegt werden, und übt dementsprechend einen direkten Einfluss auf die Löhne der von der VAB betroffenen Angestellten aus. Seit 2009 ist keine Anpassung des Mindestlohnes mehr verhandelt worden.
50’000 Franken scheinen wenig, besonders im Vergleich zum Durchschnittslohn in der Finanzbranche von monatlich CHF 9’428.– oder jährlich CHF 113’136.–. Der Mindestlohn stellt vor allem für Lehrabgänger oder für Angestellte in Finanzinstituten ohne Bankenlizenz oder in Randgebieten einen konkreten Vergleichswert dar. Laut unserer Lohnumfrage 2013 liegt der Durchschnittslohn bei den 20- bis 29-Jährigen bei CHF 67’285.– (Median CHF 68’000.–). Wenn wir uns auf die Angestellten in dieser Alterskategorie ohne Kaderfunktion begrenzen, liegt der Durchschnittslohn bei nur CHF 63’880.– (Median CHF 65’000.–). Ausserdem bieten Detailhändler wie Aldi und Lidl Mindestlöhne von CHF 4’200.–, resp. CHF 4’000.– x 13 jährlich, das heisst ein Jahressalär von CHF 54’600.–, resp. CHF 52’000.–. Diese Löhne beeinflussen die Löhne im Detailhandel. Sie ziehen sie ihn die Höhe, was bei den letzten Verhandlungen in der Verkaufsbranche festgestellt werden konnte.
Angesichts der umfassenden Ausbildung der Bankangestellten und der immer strenger werdenden regulatorischen Anforderungen ist der SBPV davon überzeugt, dass es höchste Zeit ist, den Mindestlohn in der Branche anzupassen. Dies wird der SBPV auch in den VAB-Lohnverhandlungen 2014 fordern. Sein Ziel ist,
Im nächsten take it werden wir über Personen aus den drei Sprachregionen der Schweiz und aus verschiedenen Finanzinstituten berichten, die weniger als der Mindestlohn gemäss VAB verdienen oder aber nahe daran sind. Wir sind an weiteren Beispielen interessiert, damit wir die Realität dieser Tieflöhne besser fassen und unsere Argumentation gegenüber den Banken darauf abstützen können. Schreiben Sie uns an info@sbpv.ch>. Alle Darlegungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.