Swisscanto und die Sozialpartner haben sich nach intensiven Verhandlungen auf einen Sozialplan geeinigt. Der Sozialplan sieht ausgedehnte Kündigungsfristen und Massnahmen zur Stärkung der Arbeitsmarktfähigkeit vor. Der Bankpersonalverband und der Kaufmännische Verband Schweiz führten die Verhandlungen gemeinsam mit Mitarbeitervertretern.
Nach harten und konstruktiven Verhandlungen konnte der Sozialplan Swisscanto erfolgreich abgeschlossen und von der Personalversammlung verabschiedet werden. Der Sozialplan beinhaltet im Wesentlichen folgende Leistungen:
Eine paritätische Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern wird die Umsetzung des Sozialplans begleiten.
Der Sozialplan tritt rückwirkend ab 1.1.2015 in Kraft und dauert bis 31.12.2017. Er gilt für Mitarbeitende der schweizerischen Tochtergesellschaften der Swisscanto Holding AG in der Schweiz (Swisscanto Asset Management AG, Swisscanto Vorsorge AG, Swisscanto Holding AG).
Die Mitarbeitenden von Swisscanto haben vorgängig den Schweizerischen Bankpersonalverband (SBPV) und den Kaufmännischen Verband Schweiz (KVFM) beauftragt, zusammen mit Mitarbeitervertretern (Delegierten), vor dem Hintergrund der Übernahme von Swisscanto mitder Zürcher Kantonalbank (ZKB) einen Sozialplan zu verhandeln. Anlässlich einer Personalversammlung am 26.3.2015 haben die Anwesenden das Ergebnis der Verhandlung zu Kenntnis genommen und mit sehr grosser Mehrheit angenommen.
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Weitere Auskünfte | Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV Denise Chervet, Geschäftsführerin, Tel 0848 000 885, 079 408 92 40 info@sbpv.ch Kaufmännischer Verband Schweiz KFMV |