Verschiedene Banken haben aufgrund des Steuerstreits mit den USA Mitarbeiterdaten ausgeliefert. Dieses Vorgehen bringt die betroffenen Angestellten in eine äusserst unangenehme Situation mit offenem Ausgang.
Wenn Sie von einer Datenlieferung betroffen sind, können Sie ein Gesuch beim SBPV einreichen. Zu diesem wurde ein US-Härtefallfonds eingerichtet.
Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind alle aktuellen und ehemaligen MitarbeiterInnen von Schweizer Banken, welche von Datenlieferungen aufgrund des Bundesratsbeschlusses vom 4.4.2012 oder aufgrund des Programms der US Behörden 2013 betroffen sind.
Gemäss abgeschlossener Vereinbarung können Ansprüche geltend gemacht werden, wenn dem Gesuchsteller aufgrund der erfolgten Datenlieferung persönliche/familiäre, finanzielle oder wirtschaftliche Schwierigkeiten erwachsen.
Als solche gelten insbesondere:
1. Persönliche/familiäre Schwierigkeiten
2. Finanzielle Schwierigkeiten
3. Wirtschaftliche Schwierigkeiten
Der Maximalbetrag pro Anspruchsteller beträgt CHF 10‘000.–.
Bei einer wesentlichen Verschlechterung der Situation kann ein Gesuchsteller ein zweites Mal Ansprüche anmelden.
Wie gehen Sie vor, um ein Gesuch für den US-Härtefallfonds einzureichen?
– Laden Sie das Formular zum US-Härtefallfonds herunter
– Füllen Sie das Formualar vollständig aus
– Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es
– Legen Sie dem Formular eine Kopie der Bestätigung der Datenlieferung durch die Bank bei
– Senden Sie das Formular samt der Bestätigung an:
VERTRAULICH
Schweizerischer Bankpersonalverband SBPV
US-Härtefallfonds
Denise Chervet
Beethovenstrasse 49
8002 Zürich
Sobald Ihr Gesuch bearbeitet wurde, werden Sie kontaktiert.
Formular Gesuch Härtefallfonds
Q&A als PDF in Deutsch
Q&A als PDF in Englisch
Vereinbarung SBPV, AGV Banken, SwissBanking
Reglement zur Umsetzung der Vereinbarung