Die Arbeitswelt in der Finanzbranche ist sehr vielfältig. Die Sozialpartner geben deshalb in der VAB ein gemeinsames Bekenntnis zu Chancengleichheit und zur Verhinderung von Diskriminierung ab.
Die Gleichstellung von Geschlechtern, Nationalitäten, Religionen, sexueller Orientierung und Alter soll gewährleistet sein.
Speziell verlangt die VAB, dass die Finanzinstitute eine interne Studie zur Lohngleichheit erstellen. Diese dient dazu, Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern zu erkennen und, falls notwendig, Massnahmen einzuleiten. Bei der Erstellung der Studien sollen die Arbeitnehmervertretungen miteinbezogen werden.