Die Sozialpartner der Banken haben im Rahmen ihrer Diskussionen über die Arbeitszeiterfassung die Vereinbarung über die Arbeitsbedingungen der Bankangestellten VAB revidiert.
Hier die wichtigsten Änderungen:
Angestellte von VAB unterstellten Banken profitieren so bei Krankheit von einem Versicherungsschutz, auch wenn sie bereits gekündigt sind. Damit schliesst sich eine wichtige Lücke der früheren Vereinbarungen und des Sozialversicherungsrechts.