Die VAB ist der Gesamtarbeitsvertrag der Finanzbranche. Ihr sind rund 50 Banken unterstellt, die gemeinsam gegen 80’000 Mitarbeitende beschäftigen.
Die VAB regelt neben verschiedenen arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Arbeitszeit, Ferien und Freizeit, Lohn, Kündigungsbestimmungen etc.) auch die Mitwirkung der Mitarbeitenden, Personalkommissionen und Sozialpartner sowie Massnahmen bei Fusionen und Restrukturierungen.
Ein Gesamtarbeitsvertrag stellt in der Schweiz die vertragliche Grundlage für jeden Arbeitsvertrag eines bestimmten Berufs bzw. für sämtliche Arbeitsverhältnisse in einer bestimmten Branche dar.
Neu müssen der VAB unterstellte Finanzinstitute ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit anbieten, regelmässig Entwicklungsgespräche wahrzunehmen. Diese Gespräche sollen die Möglichkeit bieten …
– eine Standortbestimmung bezüglich der Arbeitsmarktfähigkeit vorzunehmen.
– die berufliche Weiterentwicklung zu besprechen.
– Massnahmen der Kompetenzentwicklung und Weiterbildung festzulegen.
Zusätzlich verpflichten sich die Finanzinstitute, bei Kompetenzentwicklungen und Weiterbildungen die anzurechnende Arbeitszeit sowie eine allfällige Kostenbeteiligung festzulegen (siehe Beispiele unten).
Im Fall von Kündigungen von älteren und langjährigen Mitarbeitenden sind die Finanzinstitute zukünftig verpflichtet, besondere Massnahmen zu ergreifen. Dazu gehören unter anderem:
– Rechtzeitige Information über eine beabsichtigte Kündigung
– Anhörung der Betroffenen vor Aussprechung der Kündigung
– Die Prüfung alternativer Einsatzmöglichkeiten
Auch sollen bei der Personalplanung das Wissen und die Erfahrung von älteren Mitarbeitenden berücksichtigt werden. Im Rahmen von Entwicklungsgesprächen sollen geeignete Einsatzmöglichkeiten gefunden werden.