Das Schweizer Arbeitsgesetz schreibt vor, dass alle Arbeitnehmenden in der Schweiz ihre Arbeitszeit erfassen müssen. Wenn die Sozialpartner einer Branche jedoch eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen haben, ist es möglich, auf die Arbeitszeiterfassung zu verzichten.
Für den Finanzsektor ist diese Vereinbarung die «Vereinbarung über die Arbeitszeiterfassung» (VAZ), welche von Arbeitgeber Banken, dem Schweizerischem Bankpersonalverband SBPV und KV Schweiz unterschrieben wurde. Sie regelt, unter welchen Bedingungen auf die Arbeitszeiterfassung verzichtet werden darf und gibt Bestimmungen zum Gesundheitsschutz vor.
Im Jahr 2022 haben die Sozialpartner neben der VAB auch die VAZ neu verhandelt.
Das revidierte Vertragswerk, das etliche Verbesserungen zugunsten der Arbeitnehmenden enthält, wird auf den 1.1.2023 in Kraft treten.
VAB/VAZ Verhandlungen Medienmitteilung
Die VAZ gilt nicht automatisch für alle Finanzinstitute. Das jeweilige Institut muss die Vereinbarung unterzeichnet haben oder der VAB unterstellt sein.
1. Ihre Bank die mit dem Verband Arbeitgeber Banken verhandelte Vereinbarung über die Arbeitszeiterfassung (VAZ) unterzeichnet hat oder der VAB unterstellt ist.
2. Sie über eine grosse Arbeitszeitautonomie* verfügen und jährlich mehr als CHF 120'000.– verdienen*.
3. Sie eine individuelle Vereinbarung unterzeichnet haben.
Es gibt auch die Möglichkeit der erleichterten Arbeitszeiterfassung. In diesem Fall wird nur das Total der Arbeitsstunden erfasst. Beginn, Ende oder Pausen müssen nicht erfasst werden. Die erleichtere Arbeitszeiterfassung gilt unter folgenden Bedingungen:
1. Ihre Bank die VAZ unterzeichnet oder mit der Personalkommission eine Vereinbarung verhandelt hat, die in diesem Sinne ist.
2. Sie über eine grosse Arbeitszeitautonomie** verfügen.
*Bei Teilzeitarbeit wird die Salärgrenze entsprechend dem Beschäftigungsgrad reduziert.
**grosse Arbeitszeitautonomie heisst, dass Sie Ihre Arbeitszeit grösstenteils selber planen und Ihre Arbeitszeiten, Kompensationszeiten und Zeiten der Erreichbarkeit mehrheitlich eigenverantwortlich festlegen können.