Die Schweiz glänzt nicht mit ihrer Politik der Familienförderung, variieren doch die kantonalen Zulagen von Kanton zu Kanton. Der Mindestbetrag beträgt CHF 200.- pro Monat und pro Kind unter 16 Jahren. Bei Kindern in der Berufsausbildung oder in der Schule ist er etwas höher (CHF 250.-). Gemäss Bundesamt für Statistik schwanken die direkten monatlichen Kosten eines Kindes je nach Anzahl der Kinder pro Familie zwischen CHF 878.- und 575.- pro Kind. In diesen Zahlen sind jedoch die indirekten Kosten (Wohnen, Reisekosten, Krankheitskosten, Ausbildung) nicht enthalten.
Die Unterstützung der Banken für Familien wird daher von den der VAB unterstellten Mitarbeitenden, welche tendenziell auf der unteren und mittleren Ebene arbeiten, besonders geschätzt.
Die Auszahlung dieser Zulage ist an eine Bedingung geknüpft, die sie relativ unsicher macht: Nur Arbeitnehmende, die das kantonale Kindergeld erhalten, kommen in den Genuss der Familienzulagen der Banken.
Das Gesetz definiert, nach welchen Kriterien der Vater oder die Mutter diese Zulagen erhalten, die insbesondere vom Wohn- oder Arbeitsort beider Elternteile abhängen. Wenn der Elternteil, der das Familiengeld erhält, nicht derjenige ist, der in der Bank arbeitet, geht die Familienzulage der Bank für die ganze Familie verloren. Die Gewährung von Familienzulagen der Banken hängt daher von Kriterien ab, die nicht unter familienpolitische Kriterien fallen und gegen den Geist der Urheber dieser Reglementierung verstossen.
Die Harmonisierung der Familienzulagen und das Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Familienzulagen im Jahr 2009 haben zu dieser Situation beigetragen. Logischerweise hätte es zu einer Anpassung der VAB führen sollen, so dass alle Bankmitarbeitenden mit Familien gleichbehandelt würden. Eine solche Anpassung wurde jedoch von den Arbeitgebern nicht akzeptiert. Die Arbeitnehmervertretungen mehrerer Banken, die nach wie vor mit unzufriedenen Kollegen konfrontiert sind, beschlossen daher, einen offenen Brief an die Sozialpartner zu schicken, mit der Aufforderung, die Familienzulagen der Banken allen Bankmitarbeitenden mit Kindern zu gewähren.
Die finanziellen Auswirkungen einer konsequenten Ausweitung sind für die Banken überschaubar, die primär einen hohen symbolischen Wert hat. Wollen die Banken überhaupt eine einheitliche Familienpolitik für ihre Mitarbeitenden? Dafür ist eine Änderung der Politik bei der Zuteilung von Familienzulagen erforderlich. Zu diesem Zweck hat der SBPV diese Forderung wieder an den Verhandlungstisch gebracht: Familienzulagen für alle Familien von Bankangestellten mit Kindern. Wenn die Bereitschaft besteht, dieses Thema im Interesse der Familien anzugehen, können die Sozialpartner eine faire, einfache und an die verschiedenen Formen der Elternschaft angepasste Formulierung finden.