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WEKO-Zugriff auf den Arbeitsmarkt: Unnötig und schädlich

7. Dezember 2022 | SBPV

SBPV News

Zürich, 6.12.2022

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (WEKO) hat gegen 34 Banken eine Vorabklä-rung eröffnet. Sie will prüfen, ob der Informationsaustausch über Löhne unerlaubte Abreden im Sinn des Kartellgesetzes darstellt. Der Schweizerische Bankpersonalverband hält diesen Zugriff der WEKO auf den Arbeitsmarkt für unnötig und schädlich: Ohne den in allen Bran-chen üblichen Informationsfluss wäre kein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) – und damit auch keine Sozialpartnerschaft – möglich. Die negativen Konsequenzen würden zuallererst die Angestellten spüren.

Die Sozialpartnerschaft ist ein zentraler Pfeiler des wirtschaftlichen Erfolgs und der fairen Lohn- und Arbeitsbedingungen. Das gilt auch für den Bankensektor mit der traditionsreichen, konstruktiven Zu-sammenarbeit von Arbeitnehmenden- und Arbeitgebenden-Verbänden.
Dieses bewährte Zusammenspiel, von der die Mitarbeitenden ebenso wie die Banken in den vergan-genen Jahren stark profitiert haben, gefährdet die WEKO nun grundlos mit ihrem Zugriff auf den Ar-beitsmarkt in der Branche.

Keine professionellen Verhandlungen ohne firmenübergreifende Vorbereitung
Denn professionelle GAV-Verhandlungen unter Sozialpartnern sind nur möglich, wenn sich die Ver-handlungsdelegationen firmenübergreifend vorbereiten können. Es ist – wie in jeder anderen Branche – normal, dass sich die Arbeitgeber vor den Lohnverhandlungen in den einzelnen Banken gegenseitig austauschen.
Auch die Personalkommissionen, also die Arbeitnehmenden-Vertretungen in den einzelnen Banken, führen zur Vorbereitung der Lohnverhandlungen im eigenen Betrieb untereinander Gespräche. Sie sind dafür im GAV mandatiert und kommen erfolgreich ihrer Aufgabe nach, gute Löhne für die Angestellten zu sichern.

WEKO soll Vorabklärung überdenken
Für den Schweizerischen Bankpersonalverband ist klar: Es gibt keinen einzigen Grund, weshalb die WEKO in die funktionierende Sozialpartnerschaft der Branche eingreifen sollte. Der Verband erwartet von der WEKO, in Kenntnis der genannten Fakten ihre Vorabklärung zu überdenken.

Weitere Auskünfte:

Tel: 0848 000 885, Mail: kommunikation@sbpv.ch

Michael von Felten, Präsident SBPV
Tel: 079 37139 57

In der Bankbranche wird die Sozialpartnerschaft seit 1920 gepflegt. Sozialpartner sind der Schweizerische Bankpersonalverband, der Kaufmännische Verband und Arbeitgeber Banken. Gemeinsam tragen sie den Gesamtarbeitsvertrag «Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten» (VAB). 46 Banken, die gemeinsam rund 60‘000 Mitarbeitende beschäftigen, sind der VAB unterstellt.

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