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Gleichbehandlung für alle Mitarbeitende von Credit Suisse und UBS

6. Februar 2024 | Banken, CS/UBS Übernahme

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Gleichbehandlung für alle Mitarbeitende von Credit Suisse und UBS

Die UBS hat heute angekündigt, wie die Integration der Einheiten der Credit Suisse in der Schweiz konkret vor sich geht. Für den Bankpersonalverband SBPV ist es wichtig, dass in diesem Prozess alle Mitarbeitenden der beiden Banken gleichbehandelt werden. Ein erster wichtiger Schritt ist ein einheitlicher Sozialplan der seit dem 1.1.2024 für alle Mitarbeitenden von Credit Suisse und UBS gilt und der die älteren Mitarbeitenden besonders gut schützt. Bei der Integration der Einheiten der Credit Suisse in die UBS sind einheitliche Arbeitsbedingungen und eine gleichwertige Lösung bei der Pensionskasse wichtig. Der Schweizerische Bank-personalverband geht davon aus, dass die UBS ihr Versprechen der Gleichbehandlung umsetzt.

Seit am 19. März 2023 die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS verkündet wurde hat der Schweizerische Bankpersonalverband mit Nachdruck drei Forderungen gestellt: Erstens sollen möglichst viele Arbeitsplätze erhalten werden. Zweitens müssen die Mitarbeitenden der Credit Suisse
gleichbehandelt werden, wie diejenigen der UBS. Und drittens braucht es einen besonderen Schutz für die älteren Mitarbeitenden. Nicht einmal ein Jahr später ist klar, dass alle drei Forderungen des Schweizerischen Bankpersonalverbands erfüllt wurden. Nun geht es um die konkrete Umsetzung.

Einheitlicher Sozialplan ab 1.1.2024 mit besonderem Schutz für ältere Mitarbeitende

Ab dem 1. Januar 2024 gilt für alle Mitarbeitenden der beiden Banken in der Schweiz der gleiche Sozialplan. Basis ist der seit 2019 geltende Sozialplan der UBS, wobei einige Leistungen ausgebaut wurden. Herzstück des Sozialplans ist die Verlängerung der Kündigungsfrist bis zu zwölf Monate. Während dieser Zeit erhalten die Betroffenen Unterstützung bei der Suche einer neuen Stelle. Ziel ist es, dass möglichst viele betroffene Mitarbeitende vor Ablauf der Frist intern oder extern eine neue Stelle finden.
Der Sozialplan sieht zudem einen besonderen Schutz der älteren Mitarbeitenden vor, die es erfah-rungsgemäss trotz Fachkräftemangel schwieriger haben, eine neue Stelle zu finden. Zudem gibt es die Möglichkeit einer frühzeitigen Pensionierung.
Der Schweizerische Bankpersonalverband ist zufrieden, dass seine Forderungen erfüllt wurden und gratuliert den beiden Personalkommissionen zu ihrem Verhandlungserfolg. Der Verband dankt den beiden Banken, dass sie auch in dieser Situation ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen.

Zusammenschluss der Geschäftseinheiten und Anpassung der Strukturen geschehen unabhängig voneinander

Die UBS hat heute einen Zeitplan angekündigt, wann die Integration der verschiedenen Einheiten der Credit Suisse in die UBS erfolgt. Betroffen sind vorerst rund dreiviertel der Mitarbeitenden der Credit Suisse in der Schweiz. Die
Credit Suisse AG in der Schweiz, die Credit Suisse (Schweiz) AG sowie die Credit Suisse Funds AG werden in den nächsten Monaten in die entsprechende Einheit der UBS überführt.

Das Fusionsgesetz sieht in der Schweiz vor, dass bei einer Absorptionsfusion die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden zum Fusionszeitpunkt per Gesetz automatisch auf die übernehmende Einheit übergehen. Mitarbeitende haben das Recht, diesen Übergang abzulehnen. Um einheitliche Allgemeine Bedingungen für alle künftigen Mitarbeitenden bei UBS zu gewährleisten, werden diese an UBS-Standards angepasst.

Der Schweizerische Bankpersonalverband SBPV ist froh, dass mit den heutigen Ankündigungen für die Mitarbeitenden der Credit Suisse Klarheit über das Vorgehen in den nächsten Monaten besteht. Zudem begrüsst der SBPV das vom Stellenabbau abgegrenzte Vorgehen zum Übergang der Arbeitsver-hältnisse von der Credit Suisse zur UBS. Die Anpassung der Strukturen erfolgt anschliessend davon unabhängig in einem von den betrieblichen Bedürfnissen definierten Prozess.

Das Versprechen der Gleichbehandlung gilt weiter

Damit die Mitarbeitenden der Credit Suisse dem Übergang ihres Arbeitsvertrages ohne Bedenken zustimmen können, muss Klarheit über das «Gesamtpaket» der Arbeitsbedingungen bestehen und sollten nach Meinung des Schweizerischen Bankpersonalverbands keine Verschlechterungen in Kauf genommen werden müssen.
Das gleiche gilt für die Pensionskasse: Der Schweizerische Bankpersonalverband geht davon aus, dass für alle Mitarbeitenden der Umwandlungssatz, die Höhe des Arbeitgeberbeitrages und die Bedingungen für eine Frühpensionierung gleich ausgestaltet werden.
Der Schweizerische Bankpersonalverband ist überzeugt, dass UBS die Gleichbehandlung wie im Sozialplan vorgelebt, auch beim bevorstehenden Übergang der Arbeitsverhältnisse von der Credit Suisse zur UBS anwenden wird und das übergeordnete Ziel bestehen bleibt, möglichst viele Arbeitsplätze in der Schweiz zu erhalten.

 

 

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