Wir setzen uns überall ein, wo Einzelne nicht die Macht und Stärke haben, die Interessen der Bankangestellten durchzusetzen. Wir stellen kritische Fragen, sind am Puls der Zeit und beobachten die wirtschaftspolitischen Entwicklungen.
Wir denken an das Übermorgen. Damit wir erfolgreich sein können, pflegen wir wichtige Kontakte zu Entscheidungsträgern und Medien. Wir setzen Standards.
Werden Grundrechte und VAB verletzt, bietet der SBPV den Betroffenen Unterstützung und verhandelt als Sozialpartner mit den Arbeitgebern.
Wir handeln, wenn die Rechte der Bankangestellten missachtet werden und vernetzen das Personal, wenn eine gemeinsame Vorgehensweise erfolgsversprechender ist als Einzelinitiativen. Unter Wahrung der Integrität versteht der SBPV die Achtung der Grundrechte.
Im April 1918 als Berufsverband für die Bankangestellten der Schweiz
Nach dem Streik der Bankangestellten 1918 erwirkten sie 1920 die «Einheitliche Dienst- und Besoldungsordnung», einen der ersten Gesamtarbeitsverträge (GAV) der Schweiz. Diese wurde 1990 von der «Vereinbarung über die Anstellungsbedingungen der Bankangestellten» (VAB) abgelöst.