Sozialpartnerschaftliche Verhandlungen jetzt!
Die UBS hat heute offiziell die Credit Suisse übernommen, aber weiterhin keine konkreten Angaben gemacht, was dieser Schritt für die Arbeitsplätze bedeutet. Die Mitarbeitenden leben seit 85 Tagen in Ungewissheit über ihre berufliche Zukunft. Hinzu kommt die Ungleichbehandlung der Credit Suisse- und UBS-Mitarbeitenden mit neu definierten roten Linien für die Geschäftstätigkeiten der ehemaligen Credit Suisse-Mitarbeitenden. Das Versteckspiel muss aufhören. Es ist höchste Zeit, dass die sozialpartnerschaftlichen Verhandlungen an die Hand genommen werden. Der Bankpersonalverband SBPV verlangt einen transparenten Integrationsprozess, den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze in der Schweiz, eine Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden von Credit Suisse und UBS, einen gemeinsamen und ausgebauten Sozialplan sowie verstärkten Kündigungsschutz für Mitarbeitende ab 55 Jahren.
Die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration sind qualifizierte und motivierte Mitarbeitende. Sie brauchen Informationen, Verlässlichkeit und verdienen Wertschätzung. Seit der Ankündigung des Zusammenschlusses von Credit Suisse und UBS vom 19. März 2023 fürchten die Mitarbeitenden beider Banken mit ihren Angehörigen um ihre Zukunft. Angesichts der enormen Auswirkungen auf das Personal und den Schweizer Finanzplatz reichen die heutigen Instrumente nicht. Der SBPV stellt
folgende Forderungen an den kommenden Integrationsprozess:
Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze in der Schweiz
Oberste Priorität in diesem Integrationsprozess zur neuen Schweizer Grossbank muss die Erhaltung möglichst vieler Arbeitsplätze in der Schweiz haben. Solange der Integrationsprozess sowie die Spielregeln für Personalentscheide nicht geklärt sind, muss ein Kündigungsstopp in der Schweiz gelten.
Versprechen für fairer und transparenten Integrationsprozess umsetzen sowie Gleichbehandlung
Die Leitung der neuen UBS und insbesondere die Verantwortlichen in der Schweiz müssen gegenüber den Mitarbeitenden Klarheit schaffen und umgehend über die Pläne informieren. Die 17’000 Mitarbeitenden der Credit Suisse und die 21’000 der UBS müssen in diesem Prozess gleichbehandelt werden. Es braucht zwingend eine Beschwerdemöglichkeit.
Gemeinsamer Sozialplan und Ausbau der Leistungen
Beide Banken verfügen heute über einen Sozialplan für die Schweiz. Für den Integrationsprozess ist mit allen Sozialpartnern ein übergeordneter, gemeinsamer Sozialplan für mindestens fünf Jahren abzuschliessen. Dabei soll jeweils die für die Mitarbeitenden vorteilhaftere Regelung der beiden Sozialpläne gelten. Zudem braucht es zwingend zusätzliche Massnahmen, wie verstärkten Kündigungsschutz für Mitarbeitende ab 55 Jahren und grosszügigere Leistungen für ältere Mitarbeitende ab 50 Jahren. Zudem: Anrechnung Beschäftigungsdauer, Übernahme von Kosten für Weiterbildung und Umschulung sowie Arbeitsmarktprogramme.
Verbindliche und verstärkte Sozialpartnerschaft
Die beiden Grossbanken sind zurecht Stolz auf ihre jahrzehntelange Tradition einer gelebten Sozialpartnerschaft. Der SBPV nimmt als Verband ergänzend zur internen Personalkommission die übergeordneten Interessen der Mitarbeitenden wahr. Jetzt, nach der formellen Übernahme, müssen unverzüglich die Verhandlungen mit den Sozialpartnern gestartet werden. Der SBPV verlangt transparente Kommunikation und Verhandlungen auf Augenhöhe.
Im Integrationsprozess kommt in der Schweiz der Personalkommission eine zentrale Bedeutung zu, weshalb eine gemeinsame Personalkommission beider Banken gebildet werden muss. Ausserdem ist die Rolle der Personalkommissionen zu stärken. Sie brauchen beispielsweise jederzeit direkten und ungehinderten Zugang zu allen Mitarbeitenden, wie auch die nötigen Ressourcen, um Expertinnen und Experten beiziehen zu können.