Der Lohn ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsvertrags und wird als solcher weitgehend individuell geregelt. Doch auch die VAB enthält Bestimmungen zum Lohn, etwa indem sie den Mindestlohn festlegt und die Finanzinstitute verpflichtet, ein Lohnsystem einzuführen.
Der Mindestlohn in der Finanzbranche beträgt CHF 52’000.- beziehungsweise CHF 56’000.- für Angestellte mit einem Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ). Der Jahreslohn wird in 13 Teilen ausbezahlt. Ob der 13. Monatslohn in den regulären Monatslohn integriert wird oder jeweils im Juni und Dezember zur Hälfte ausbezahlt wird, ist den Banken überlassen.
Nebst den kantonalen Kinderzulagen profitieren die Angestellten auch von einer Familienzulage. Diese werden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des jüngsten Kindes ausbezahlt. Befinden sich Kinder nachweislich noch in Ausbildung, werden die Zulagen bis zum Ende der Ausbildung (max. bis zum 25. Lebensjahr) weiterbezahlt.