Familienzulage der Banken: Die Delegierten werden abstimmen

10/07/2013

Seit 1993 gesteht die Vereinbarung über die Angestelltenbedingungen VAB den Bankangestellten eine vertragliche Familienzulage zu. Die Zulage wird von den Begünstigten, die grosse Auslagen für ihre Kinder tätigen müssen, sehr geschätzt. Es haben jedoch nicht alle Bankangestellten mit Familie Anrecht auf diese Zulage, sondern nur diejenigen, die die kantonalen Kinderzulagen erhalten. Das am 1.1.2009 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Familienzulagen FamZG regelt die Zuteilungskriterien der Familienzulagen. Die Folge ist, dass zahlreiche Angestellte ihren Anspruch auf die Familienzulage der Banken verloren haben, da sie nicht im Kanton ihres Arbeitsorts wohnen und ihr/e Ehegatte/in im Wohnkanton voll- oder teilzeitlich arbeitet. Das gleiche Problem entsteht bei geschiedenen oder nicht verheirateten Angestellten, wo Wohn- und Arbeitskanton nicht identisch sind. Seit dem 1.1.2013 haben in der ganzen Schweiz auch Selbständig Erwerbende Anrecht auf kantonale Kinderzulagen, was die Zahl der Angestellten, die für die VAB-Familienzulage vorgesehen sind, nochmals reduziert.
Der SBPV versuchte vergeblich, mit den Banken eine andere Zuteilungsgrundlage bei der Ausrichtung ihrer Familienzulagen zu verhandeln, damit der Zufallsaspekt der Zuteilung ausgeschaltet wird. Er verlangte anschliessend zusammen mit dem KV Schweiz beim Schiedsgericht eine Auslegung des VAB-Artikels, der aktuell in Kraft ist. Zu unserem grossen Bedauern folgte das Schiedsgericht der Argumentation der Arbeitgeber.
Um allen Bankangestellten mit Kindern diese Familienzulage zuzusichern, bleibt nur eine Änderung der VAB. Die Arbeitgeber gaben klar zu verstehen, dass sie auf diese Angelegenheit im Rahmen der Vertragsverhandlungen 2012 nicht eintreten werden. Aus diesem Grund nimmt der SBPV die Frage der Familienzulage in die Agenda der Delegiertenversammlung vom 14. Juni 2013 auf, damit die Teilnehmer das Mandat für den SBPV in diesem Bereich festlegen. Mitglieder, die sich für diese Frage interessieren können sich beim Präsidenten Ihrer Region melden.
Denise Chervet, Geschäftsführerin SBPV