Steuerabkommen mit ausländischen Staaten, neue Bankvorschriften, automatischer Informationsaustausch, starker Franken und niedrige Zinssätze: Der Schweizer Finanzplatz steht mächtig unter Druck. Jede Bank definiert ihre eigene Strategie, wie sie diesen Herausforderungen begegnen will. Egal ob Total- oder Teilverkauf, Outsourcing, Rückzug aus gewissen Märkten, Betriebsschliessungen, Digitalisierung: Die Entscheide wirken sich immer auf das Personal aus. In den letzten Monaten intervenierte der SBPV diesbezüglich bei zahlreichen Instituten und verhandelte in mehreren Banken Sozialpläne (Standard Chartered Bank – Juli 2014, BSI – Oktober 2014, Julius Bär – Dezember 2014, Swisscanto – April 2015, HSBC – Juni 2015). Auf Anfrage begleitete oder beriet der SBPV auch Personalkommissionen in den Verhandlungen (z.B. Basler Kantonalbank). Aktuell finden in verschiedenen Banken Verhandlungen statt. Wie ein guter Sozialplan verhandelt wird, basiert auf diesen Erfahrungswerten. Hier einige Prinzipien.
Einen guten Sozialplan verhandeln – einige Prinzipien
- Gemeinsam mit dem Personal handeln: Der SBPV verhandelt Sozialpläne für das Personal. Es ist also wichtig, das Vertrauen des Personals zu erlangen, in seinem Auftrag zu handeln und sich mit ihm auszutauschen. Die Zusammenarbeit mit dem Personal legitimiert den SBPV und stärkt ihn in den Verhandlungen. Aus diesem Grund gehören der Delegation wenn immer möglich Angestellte der betroffenen Bank an.
- Während der Verhandlungen ein gegenseitiges Vertrauensklima schaffen: Die am Anfang gemeinsam definierten Regeln müssen eingehalten werden. Die Parteien vereinbaren meistens, dass während der Verhandlungen keine Informationen über Verhandlungsinhalte an Angestellte gelangen.
- Das Personal muss das Resultat annehmen. Als Sozialplan-Begünstigte muss das Personal über das Verhandlungsresultat befinden. Es erhält alle notwendigen Information, um fundiert dazu Stellung zu beziehen.
- Im 2014 traten die neuen OR-Artikel 335h bis 335k in Kraft. In Banken mit über 250 Angestellten stärken diese Artikel die Position der Angestellten und ihrer Delegierten. Wenn mehr als 30 Personen entlassen werden, muss ein Sozialplan verabschiedet werden. Diese Pflicht zwingt die Arbeitgeber, auf ein Angebot einzugehen. Sie ist auch hilfreich in den Verhandlungen: Jede Partie ist interessiert daran, ein Resultat zu erzielen, um die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Die Angestelltenvertreter müssen diesen neuen Faktor in ihre Handlungen miteinbeziehen.
- Banken mit Personalkommissionen können Sozialplanverhandlungen mit dem SBPV verweigern. Nicht aber, wenn die Personalkommission auf die Unterstützung des SBPV besteht. In diesem Fall müssen die Bankverantwortlichen die Anwesenheit des SBPV an den Verhandlungen akzeptieren. Personalkommissionen werden oft unter Druck gesetzt, auf diese Unterstützung zu verzichten. Um es nochmals festzuhalten: Sind Personaldelegierte nicht wirksam geschützt, übernehmen diese eine sehr schwierige Aufgabe, um nicht zu sagen, eine gefährliche (für ihre berufliche Zukunft). An den letzten Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband der Banken verlangte der SBPV diesen Schutz, leider ohne Erfolg. Unter diesen Umständen können Personalvertreter kaum als gleichwertige Partner mit ihrem Arbeitgeber verhandeln.
- So schnell wie möglich handeln: Sobald erste Gerüchte über eine Restrukturierung zu hören sind, ist es wichtig, schnell zu handeln: Informationen über mögliche Konsequenzen für das Personal einholen und Sozialplanverhandlungen eröffnen. Verhandlungen unter Zeitdruck sind selten ein Vorteil für die Angestellten. Die Konsequenzen der verschiedenen Sozialplanmassnahmen müssen in Ruhe evaluiert werden. Ansonsten besteht die Gefahr, den eigentlichen Auftrag aus den Augen zu verlieren und den verschiedenen Situationen und teilweise unterschiedlichen Interessen der betroffenen Angestellten nicht gerecht zu werden.